SEMINARANGEBOT FÜR BETRIEBSRÄTE
Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit
12.01.2012 | Das Seminar wendet sich an Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter, in deren Betrieben betriebsfremde Arbeitskräfte eingesetzt werden oder solche Einsätze geplant sind. Der Gesetzgeber hat den Arbeitnehmervertretern Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte zugewiesen, die inhaltlich bekannt und deren Anwendung geläufig sein müssen. Nur so können sowohl die regulär beschäftigten als auch Leiharbeitnehmer vor Nachteilen bewahrt werden.
Dabei werden besonders die bereits seit Mai 2011 geltenden Rechtsänderungen behandelt werden, ebenso wie die neu ab Dezember 2011 zu beachtenden AÜG-Vorschriften.
Schwerpunkte
- Welche Rechte haben Leiharbeitnehmer im Vergleich zu den regulär beschäftigten, z. B. Arbeitszeit,
- Vergütung, Urlaubsanspruch?
- Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat bei der Entscheidung, ob bzw. in welchem
- Umfang Arbeitnehmerüberlassung genutzt wird?
- Wie ist die Rechtslage bei Arbeitnehmerüberlassung im Konzern?
- Wie sind die Zuständigkeiten nach dem BetrVG im Entleih- und Verleihbetrieb.
- Abgrenzung zu Scheinselbständigen, Freiberuflern, Honorarkräften, Werkverträgen etc.
Termin: 07. Februar 2012
Die Schulung beginnt um 9.00 Uhr, endet um 16.00 Uhr und findet im Schulungsraum der IG Metall in Nienburg statt
Referent: Achim Kutschke, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Freistellung: § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG. (Ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates erforderlich)
Kosten: 188,- Euro
Das Seminar findet in Kooperation mit der Bildungsvereinigung Arbeit & Leben Nds. gGmbH statt.
Einladung und Anmeldeunterlagen
Weite Informationen zu Inhalt, Ablauf, Kosten und Anmeldung bei der IG Metall Nienburg-Stadthagen.